Kreis Konstanz. Ab dem 19. Dezember gilt in den Akutkliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) wieder die 1-1-1 Regelung. Das bedeutet: Es ist pro Tag ein Besucher pro Patient erlaubt. Besucher müssen einen Nachweis über einen aktuellen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test vorlegen. Teststationen gibt es an den Kliniken Konstanz und Singen vor Ort.
Das Tragen einer FFP-2 Maske ist im gesamten Klinikum, also auch im Krankenzimmer, vorgeschrieben. Das gilt auch für die Zentrale Notaufnahme oder für die Sprechstunden. Da die Besuchszeiten an den einzelnen Häusern variieren, sind diese am besten vor Ort zu erfragen.
In allen besonderen Fällen, beispielsweise bei Patienten in Palliativsituationen oder bei Sterbenden, sind Besuche nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. Werdende Mütter dürfen weiterhin eine feste Begleitperson in den Kreißsaal mitbringen. Vom Besuch ausgeschlossen sind Menschen, bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Covid 19-Erkrankung besteht.
Hintergrund für die Rückkehr zur 1-1-1 Besucherregelung ist das aktuelle Infektionsgeschehen mit den stark gestiegenen Zahlen an Atemwegsinfekten verschiedenster Art. Die neue Regelung dient dem Schutz der Patienten sowie des Personals. Die Klinikleitung bietet für diese Maßnahme um Verständnis.
Bitte beachten: Das Betreten der Kliniken ist ausschließlich über die zentralen Haupteingänge gestattet. Weiterhin gilt die Einhaltung der Abstandsregel, Hände sind beim Betreten der Kliniken zu desinfizieren.
Andrea Jagode
Pressestelle/Unternehmenskommunikation
Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz
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