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29.05.2011
Langweilig war es die vergangenen Wochen nun wirklich nicht. Im Gegenteil, es rumpelte kräftig im Medienkarton. Ein säbelbewehrter Prinz küsst in London eine knappe Sekunde lang sein Mädel und die halbe Welt schmachtet unaufgefordert dahin und verbringt sinnentleerte Stunden vor der Glotze. Kurz darauf wird im fernen Pakistan der Terrorzausel bin Laden umgenietet, was manche etwas allzu laut zu frenetischen Jubelstürmen hingerissen hat. Schön auch der Verhaspler des Regierungssprechers Seibert in Berlin, der den Abgang von „Obama bin Laden“ verkündet hat.
In Rom spricht Papst Ratzinger seinen Vorgänger selig und labert dabei spirituell entrückt vom „Duft der Heiligkeit“, der über der Prozedur gelegen habe. In Fukushima ist ein Kern längst geschmolzen und weitere werden ihm folgen, aber das Interesse daran hat doch merklich nachgelassen. Von anschwellenden Frühlingsgefühlen gebeutelt fällt ein französischer Politiker und Finanzexperte in New York nackt, schwitzend und wirr über ein Zimmermädchen her und erklärt anschließend, es habe sich um „einvernehmlichen Sex“ gehandelt. Und in unseren Breitengraden darf man nun ungestraft behaupten, dass die selbstverliebte Ölsardine Guttenberg ein durchtriebener Betrüger ist. Offensichtlich nicht der einzige.
Stoff genug also für bissige Attacken und Glossen, wie man sie auf dieser Seite in der Regel lesen kann. Doch warum immer die Zornesadern aktivieren, wenn doch bisweilen Interessantes und auch mal Liebenswertes vor der eigenen Haustüre liegt? Beim Stöbern in alten Familienunterlagen fiel mir neulich ein vergilbtes Papier in die Hände, das einen fast melancholisch werden lässt. Meine Großeltern Franz und Hildegard H., so steht es in den Unterlagen, übernahmen 1923 im Allgäu von den „Söldnerseheleuten“ Johann Baptist und Hildegard S. - den Großeltern meiner Großmutter - ein Anwesen, bestehend aus Wohnhaus, Krautgarten, Viehweide, Hausgarten und Acker und schlossen einen Vertrag beim Notariat in Kempten. Nachdem das Finanzielle weitgehend geregelt war, kam es zu einer Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien, die sich einfach nur wunderbar liest.
„Sie (meine Großmutter) verpflichtet sich, ihre Großeltern, die Übergeber, bis an ihr Lebensende im bisherigen Umfange ihren jeweiligen Gesundheitsverhältnissen entsprechend abzunähren und zu unterhalten, bei Krankheitsfällen die Arzt- und Apothekkosten zu tragen und für ein standesgemäßes Begräbnis zu sorgen. Hierin inbegriffen ist auch die Anschaffung der notwendigen Kleider und Schuhe für die Großeltern. Für Fälle von Meinungsverschiedenheiten werden folgende Mindestsätze der Naturalreichnisse festgesetzt, welche zu gewähren sind ohne Rücksicht darauf, ob beide Berechtigte oder nur einer derselben am Leben ist:
− täglich zwei Liter süße Vollmilch − wöchentlich ein Kilogramm Butter und ein Kilogramm Schmalz − wöchentlich zehn Stück Eier − jährlich dreihundertfünfzig Pfund gleich 175 Klgr. Weizen oder Roggen, je nach dem Ausfall der Ernte − jährlich ein Zentner kochfertiges Sauerkraut gleich 50 Klgr. − jährlich drei Zentner gleich 150 Klgr. Kartoffeln − jährlich zwölfeinhalb Klgr. frisches oder geräuchertes Schweinefleisch − jährlich sechs Ster halb weiches, halb hartes klein hergerichtetes Brennholz für den Fall, daß nicht die gemeinsame Wohnstube mitbenützt wird, was den Übergebern freisteht
Ferner wird als Taschengeld in allen Fällen eine monatliche vorauszahlbare Rente gewährt, welche dem Preise von zehn Litern Milch im Monat in der Käsküche entspricht. Zur Sicherung dieses Leibgedings bewilligt und beantragt die Übernehmerin eine Reallast auf dem übernommenen Anwesen jedoch ohne Käsküchenanteil zugunsten der Übergeber im Grundbuch einzutragen.
Weiters wird den Übergebern das Wohnungsrecht auf Lebenszeit eingeräumt, bestehend aus der ausschließlichen Benützung der Kammer über der Wohnstube als Schlafzimmer und der gemeinsamen Mitbenützung des Wohnzimmers und der übrigen Einrichtungen und Bequemlichkeiten. Sollten die Übergeber veranlasst sein, eine anderweitige Wohnung zu beziehen, so sind die Kosten hiefür von der Übernehmerin zu tragen.“
Soweit das Dokument aus einer Zeit, in der ein Pfund Butter und ein Sack Roggenmehl noch was wert war. Scharren Ihre Nachfahren schon jetzt mit den Hufen und sind dabei, für Sie ein Altersheim auszusuchen, um möglichst schnell an Ihr hart erarbeitetes Zweifamilienhäuschen zu kommen? Wenn ja, dann legen Sie den Gierhälsen doch einfach diesen – eventuell leicht geänderten - Vertrag vor und fordern Sie Ähnliches ein. Ich denke mal, dann ist zumindest vorläufig garantiert Ruhe in der lästigen Abteilung Erbrecht.
Viel Erfolg wünscht Waldbauernbub’ Franz Holz
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